Nach der Umschulung als Alltagsbegleiter selbständig machen – wie geht das?

Um sich nach einer Umschulung als Alltagsbegleiter selbständig machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an den Beruf des Alltagsbegleiters und die Erfüllung der finanziellen Voraussetzungen.

 

Welche gesetzlichen Anforderungen müssen erfüllt werden?

Damit man sich als Alltagsbegleiter selbstständig machen kann, muss man eine staatlich anerkannte Ausbildung zum Alltagsbegleiter absolviert haben. Diese Ausbildung umfasst meistens eine Kombination aus theoretischem Wissen und praktischer Erfahrung in verschiedenen Einsatzbereichen. Darüber hinaus muss man über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Sozialpädagogik, Psychologie und Kommunikation verfügen.

 

Welche finanziellen Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Um sich als Alltagsbegleiter selbstständig machen zu können, ist es notwendig, dass man über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Es ist ratsam, vor dem Start eines Unternehmens einen Businessplan zu erstellen und alle notwendigen Investitionen im Vorfeld abzuklären. Auch sollte man sich über Fördermöglichkeiten informieren, um die Finanzierung des Unternehmens zu unterstützen.

 

Was verdient ein selbständiger Alltagsbegleiter?

Der Verdienst als selbständiger Alltagsbegleiter hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. der Erfahrung, dem Arbeitgeber und der Region. Im bundesweiten Durchschnitt kommen Alltagsbegleiter auf ein monatliches Bruttogehalt von 2.659 €. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz verdienen sie etwas mehr mit 2.717 € bzw. 2.716 € im Monat, während in Berlin und Brandenburg nur 2.541 € gezahlt werden. Auch die Berufserfahrung spielt eine Rolle beim Gehalt: Mit zunehmender Berufserfahrung steigt auch das Gehalt an – bei fünf bis neun Jahren Berufserfahrung liegt es bei rund 3200 Euro brutto pro Monat, bei mehr als zehn Jahren Berufserfahrung sogar bei bis zu 3500 Euro brutto pro Monat.

 

Wie viel Stundenlohn erhalte ich als selbständiger Alltagsbegleiter?

Der Stundensatz für selbständige Alltagsbegleiter variiert je nach Region und Erfahrung des Betreuers von 8 bis 20 Euro pro Stunde oder mehr – je nachdem, ob man in einer staatlichen oder privatwirtschaftlichen Einrichtung arbeitet und welche Qualifikation man hat (zum Beispiel ob man über eine Ausbildung verfügt). Der durchschnittliche Stundensatz beträgt 13,80 Euro pro Stunde in Deutschland – aber natürlich kann man auch mehr verdienen!

 

Wie kann ich mein Gehalt als selbständiger Alltagsbegleiter verbessern?

Um Ihr Einkommen als selbständiger Alltagsbegleiter zu verbessern, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Zum Beispiel können Sie sich weiterbilden und spezialisierte Kurse absolvieren, um Ihre Fertigkeiten zu verbessern oder neue Kenntnisse zu erwerben. Auch die Weiterbildung in anderen Bereichen wie Sozialpädagogik oder Psychologie kann Ihnen helfen, Ihr Einkommenspotenzial zu steigern. Außerdem sollten Sie versuchen, Ihre Netzwerke auszuweiten und Kontakte mit potenziell interessantem Kundenumfeld herzustellen – so haben Sie bessere Chancen auf lukrative Jobs!

 

Ansprechpartner für den Start in die Selbständigkeit als Alltagsbegleiter finden

Als Alltagsbegleiter/ Betreuungskraft 43b, 45 und 53c SGB XI selbstständig zu machen ist eine große Herausforderung. Doch mit der richtigen Unterstützung kann man den Schritt in die Selbständigkeit erfolgreich meistern. Welche Ansprechpartner gibt es für einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit als Alltagsbegleiter?

 

Wo findet man Informationen über das Thema?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich über das Thema Alltagsbegleiter/ Betreuungskraft 43b, 45 und 53c SGB XI zu informieren. Zum einen bieten viele Pflegedienste und Gemeinden Informationen an. Auch auf Webseiten wie alltagsbegleiter-online.de oder alter-pflege-demenz-nrw.de findet man hilfreiche Tipps und Ratschläge zur Gründung als Alltagsbegleiter/ Betreuungskraft 43b, 45 und 53c SGB XI.

 

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Bevor man sich selbstständig machen kann, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. So sollte man Grundkenntnisse im Themenfeld Pflegeunterstützung und Betreuung haben, um die Senioren professionell unterstützen zu können. Außerdem muss man sich bei der Gewerbeanmeldestelle melden und sein Kleingewerbe anmelden, um als Kleinunternehmer:in anerkannt zu werden.

 

Wie kann man Kooperationen mit Pflegediensten schließen?

Um Kooperation mit Pflegediensten schließen zu können, sollte man Kontakt mit den Pflegestützpunkten sowie der Gemeinde aufnehmen. Dort bekommt man wertvolle Tipps und Hinweise für den Einstieg in die Selbständigkeit als Alltagsbetreuer:in. Außerdem lohnt es sich, sich bei regional ansässigen Pflegediensten vorzustellen und nach Kooperationsmöglichkeiten zu fragen.

 

Was bedeutet es selbstständig als Alltagsbetreuer:in zu arbeiten?

Selbstständige Seniorenbetreuer:innnen unterstützen Senioren im täglichen Leben meistens ein- oder mehrmals pro Woche. Sie helfen beim Einkaufen oder begleitendem Spaziergang genauso wie beim Kochen oder Putzen des Haushalts – je nach Bedarf des Vertrages. Als selbstsständiger Alltagsbetreuer:in ist es außerdem wichtig stets nachzuweisen, dass man tatsächlich selbstsatend ist – etwa durch eine Rechnungserteilung oder andere Nachweise gegnüber dem Kund:innenschaftsvertrag.

Fazit: Wer sich als Alltagsbetreuer:in selbstständig machen möchte, hat viel Arbeit vor sich – aber mit der richtigen Unterstützung steht dem Erfolg nichts im Wege! Es lohnt sich daher Kontakte zur Gewerbeanmeldestelle sowie regional ansässigen Pflegediensten aufzunehmen sowie Grundkenntnisse im Themenfeld Pflegeunterstützung und Betreuung zu besitzen – damit steht dem Start in die Selbstständigkeit nichts mehr im Wege!

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