Umschulen zum/zur Busfahrer/in

Busfahrer/innen befördern Personen und lenken Busse, darunter Reisebusse, Schulbusse oder Linienbusse. Sie sind in den folgenden Bereichen tätig: 

  • Verkehrsbetriebe des öffentlichen Personennahverkehrs
  • Reiseverkehrsunternehmen
  • Reiseveranstalter

 

Aufgabe von Busfahrer/innen ist es aber nicht nur, Personen vom einen Ort zum anderen zu bringen. Sie sind auch für die Sicherheit der Mitfahrenden während der Fahrt verantwortlich.

Wie fast alle Berufsgruppen sind auch Busfahrer/innen verpflichtet, sich lebenslang weiterzubilden. Laut dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen sie alle fünf Jahre eine Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden wahrnehmen.

Welche Zukunftsaussichten habe ich als Busfahrer/in?

Die Umschulung zum/zur Busfahrer/in stellt für viele Menschen eine Möglichkeit für einen beruflichen Neuanfang und eine zweite Karriere dar. Zurzeit herrscht auch in der Personenbeförderungsbranche ein Mangel an qualifiziertem Personal. Da die Lage auf dem Arbeitsmarkt positiv ist und Busfahrer/innen immer wieder gesucht werden, erweist sich die Busfahrer-Umschulung als zukunftsfähig. Nach wie vor nutzen mehr als 3,5 Milliarden Menschen in Deutschland täglich Bus und Bahn.

 

Werde ich als Busfahrer/in reich – oder glücklich? Oder beides?

Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Umschulung Busfahrer/in zu absolvieren, sollte nicht nur auf die formalen Bedingungen, sondern auch auf die persönliche Eignung für diesen Job achten. Beides entscheidet schließlich darüber, ob du als Busfahrer/in glücklich wirst. Besonders geeignet für eine Busfahrer-Umschulung sind Personen mit Interesse an dem Berufsbild sowie einer Leidenschaft fürs Fahren. Außerdem mitbringen solltest du eine eigenständige Arbeitsweise, eine gewisse Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein und Organisationstalent. Da du als Busfahrer/in täglich mit vielen verschiedenen Menschen umgehen musst, sind auch Kommunikationsstärke und Anpassungsfähigkeit wichtige Eigenschaften für den Beruf.

Das Gehalt von Busfahrer/innen ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Je nach Region und Tätigkeit verdienst du zwischen 21.000 und 39.000 Euro brutto im Jahr. Für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit erhältst du entsprechende Zulagen. Reich wird man als Busfahrer/in also in der Regel nicht, wer den Job aber gerne macht, hat gute Chancen, als Busfahrer/in sein berufliches Glück zu finden. Mitbringen solltest du neben dem Spaß am Umgang mit Menschen ausreichende Deutschkenntnisse, ein gutes technisches Verständnis und die Bereitschaft zum Schichtdienst.

 

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?

Da es sich um eine ausgesprochen praktische Tätigkeit handelt und Busfahrer/innen immer wieder gesucht werden, sind schulische Vorkenntnisse bei den Bewerber/innen kaum von Belang. Die Voraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Busfahrer/in lassen sich aus dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ableiten. Demnach sind ein hohes Konzentrationsvermögen, eine gute Beobachtungsgabe sowie schnelle Reaktionen und eine gute Hand-Augen-Koordination wichtige Eigenschaften für die Ausübung des Berufs.

Stattdessen müssen angehende Busfahrer/innen laut Fahrerlaubnisverordnung (FEV) die sogenannte Verkehrsmedizinische Untersuchung ablegen. Die Prüfung erfolgt beim TÜV, beim Gesundheitsamt oder bei einem Augenarzt beziehungsweise Arbeitsmediziner. Neben dem Seh- und Hörvermögen werden auch die körperliche Belastbarkeit untersucht. Dafür werden der Blutdruck und die Blutzucker- und Leberwerte gemessen und es wird ein Ruhe-EKG erstellt.

Bei Personen, die älter sind als 50 Jahre, erfolgt eine zusätzliche psychologische Leistungsüberprüfung. Dabei werden die Orientierungs- und Reaktionsfähigkeit sowie die Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung überprüft. Alle fünf Jahre erfolgt eine erneute Untersuchung.

 

Welche Inhalte erwarten mich bei der Busfahrer-Umschulung?

Interessierte an einer Umschulung zum/zur Busfahrer/in haben drei Möglichkeiten, zu ihrem Traumjob zu kommen:

  • dreijährige Ausbildung zum Berufskraftfahrer (Schwerpunkt Personenverkehr)
  • dreijährige Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
  • neunmonatige Grundqualifikation Berufskraftfahrer/in

 

Alle drei Ausbildungswege basieren auf den rechtlichen Grundlagen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG). Die dreijährigen Ausbildungen finden dual statt und werden zum Beispiel von regionalen Verkehrsgesellschaften, von der Deutschen Bahn und von Reiseverkehrsunternehmen angeboten. Für Bewerber/innen, die einschlägige Vorkenntnisse nachweisen können, besteht die Möglichkeit, die Ausbildung auf 21 bis 24 Monate zu verkürzen.

In der klassischen dreijährigen oder verkürzten Ausbildung erwerben die Umschüler/innen die Führerscheinklassen C/CE (Lkw mit Anhänger) und D/DE (Omnibus mit Anhänger). Außerdem lernen sie nicht nur, mit Kunden umzugehen, sondern auch, ihr Fahrzeug zu kontrollieren und angemessen zu pflegen und zu warten. Eine wichtige Rolle im Lehrplan spielen auch die Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz, das richtige Verhalten nach Unfällen und die Kostenrechnung und Vertragsabwicklung. Darüber hinaus müssen die Auszubildenden am Ende des Lehrgangs in der Lage sein, technische Mängel zu beheben und Routen und Touren zu planen.

Dabei legt die Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) bei den städtischen oder regionalen Verkehrsbetrieben den Schwerpunkt auf die Belange des Öffentlichen Nahverkehrs. Wichtige Inhalte sind also die regionalen Fahrzeugsysteme, die betriebliche Logistik und die Kundenabfertigung und Personaldisposition im ÖPNV. Auch die Fahrgastlenkung und die Auslastung der Busse sowie die Zug- und S-Bahn-Abfertigung gehören zu den Lehrgangsinhalten. Handelt es sich um eine überbetriebliche Ausbildung, absolvieren die Teilnehmenden außerdem ein Praktikum in einem Fahrbetrieb.

Dagegen kann die verkürzte Grundqualifizierung „Berufskraftfahrer“ ausschließlich überbetrieblich absolviert werden. Sie wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) angeboten. Die Grundqualifikation ist insbesondere für Personen gedacht, die aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung anstreben oder von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Die Qualifizierung schließt mit einer IHK-Prüfung ab, ersetzt aber nicht die Führerscheinklassen C/CE und D/DE. Durch eine anschließende modulare Schulung besteht die Möglichkeit, den Personenbeförderungsschein nachzuholen.

 

Jobcenter, Arbeitsagentur, Rentenversicherung: Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es?

Wer eine duale Busfahrer-Umschulung absolviert, kann diese über das Ausbildungsgehalt finanzieren. Dieses beträgt im ersten Ausbildungsjahr zwischen 530 und 670 Euro, im zweiten Jahr zwischen 560 und 720 Euro und im dritten Jahr 600 bis 800 Euro brutto.

Während der Bezug von Ausbildungsbeihilfe in Form von BaföG bei einer zweiten Ausbildung oder Umschulung ausgeschlossen ist, hast du die Möglichkeit, sie über den Bildungsgutschein der Arbeitsagentur beziehungsweise des Jobcenters zu finanzieren. Voraussetzung hierfür ist, dass man sich vor der Teilnahme am gewünschten Kurs von der Arbeitsagentur beraten. Der zuständige Sachbearbeiter kann dir sagen, ob es sich um einen für die finanzielle Förderung zugelassenen Bildungsanbieter handelt oder nicht.

Personen, die ihren ursprünglichen Beruf wegen einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls nicht mehr ausüben können, erhalten in vielen Fällen eine finanzielle Förderung durch die Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) oder die zuständige Berufsgenossenschaft.

Darüber hinaus gibt es weitere Stellen, die die Kosten für die Umschulung zum/zur Busfahrer/in übernehmen können. Je nach den persönlichen Voraussetzungen und den Gründen für den Berufswechsel sind zum Beispiel der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) oder der Arbeitgeber.

 

Kann ich die Umschulung auch berufsbegleitend in Teilzeit oder per Abendschule machen?

Eine Umschulung zum/zur Busfahrer/in ist häufig auch in Teilzeit möglich. Eine Ausnahme bilden sehr kurze Lehrgänge wie die Umschulung zum/zur Busfahrer/in in Hamburg, die in nur drei Monaten durchlaufen werden kann.

 

Wie viel kostet die Umschulung?

Was die Höhe der Kosten betrifft, hängen diese von der Art der Umschulung ab. Personen, die die Grundqualifikation (theoretische und praktische Prüfung) bei der IHK abschließen, zahlen rund 1600 Euro für den Lehrgang und die Prüfungsgebühr. Die beschleunigte Grundqualifikation dagegen kostet nur rund 100 Euro. Wer dagegen eine dreijährige (oder auf 21 oder 24 Monate verkürzte) klassische Ausbildung absolviert, erhält ein Ausbildungsgehalt und muss keine Gebühren zahlen.

 

Was muss ich bei der Bewerbung für die Umschulung beachten?

Wer Busfahrer/in werden will, muss in Deutschland mindestens 23 Jahre (in Ausnahmefällen 21 Jahre) alt sein. Weitere Voraussetzungen, um sich für die Umschulung bewerben zu können, ist eine erste Berufsausbildung.

Da es keinen Anspruch auf die Bewilligung einer Umschulung gibt, sollte das Anschreiben sorgfältig durchdacht und überzeugend formuliert sein. Wähle positive und optimistische Formulierungen, die den Grund für den angestrebten Berufswechsel zeigen. Dein Anschreiben sollte genau darlegen, warum du ausgerechnet diese Schule oder diesen Betrieb ausgewählt hast und warum du dich für eine Tätigkeit in dieser Branche interessierst. Stelle außerdem heraus, wie motiviert du bist und welche Eignungen du für den Job als Busfahrer/in mitbringst. Wichtig ist, dass du das Anschreiben für die Umschulung individuell formulierst und Vorlagen nicht 1:1 übernimmst.

 

Wer bietet diese Umschulung an?

Unterschiedliche Ausbildungsanbieter ermöglichen die Umschulung zum/zur Busfahrer/in, zum/zur Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb. So hast du die Wahl zwischen einer Busfahrer-Umschulung bei einem städtischen oder kommunalen Verkehrsbetrieb, einer Berufskraftfahrer-Umschulung bei einer Spedition oder einem Logistikunternehmen und einer Umschulung zur Fachkraft im Fahrbetrieb bei einem öffentlichen Verkehrsbetrieb.

Angeboten werden die jeweiligen Ausbildungsgänge von den bekannten Verkehrsbetrieben. Die größten Anbieter für Umschulungen im öffentlichen Verkehrsnetz in Deutschland sind die folgenden:

  • BVG (Berlin)
  • MVG/SVM (München)
  • SSB (Stuttgart)
  • VAG (Nürnberg)
  • VHH (Hamburg)
  • DSW21 (Dortmund)
  • DVB (Dresden)
  • LVB (Leipzig)
  • Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (Köln, Düsseldorf, usw.)

 

Ein großer Vorteil der Umschulung zum/zur Busfahrer/in bei einem kommunalen Verkehrsbetrieb ist die Bezahlung nach Tarif. Da die öffentlichen Verkehrsbetriebe meist an einen Tarifvertrag gebunden sind, ist von vornherein klar, welches Einkommen du zu welchem Zeitpunkt deiner Karriere erwarten kannst. Damit gehen auch automatische Gehaltserhöhungen einher, sofern diese im Tarifvertrag festgelegt sind. Zudem werden die städtischen Verkehrsbetriebe über Steuergelder finanziert und gelten daher als besonders verlässliche und zukunftssichere Arbeitgeber.

Darüber hinaus haben auch die Industrie- und Handelskammern entsprechende Ausbildungen und Umschulungsmöglichkeiten im Angebot. Spezielle private Betriebe, die über eine entsprechende Berechtigung verfügen, dürfen ebenfalls ausbilden. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um große Busreiseunternehmer. Wer sich hierfür interessiert, kann sich entsprechende Informationen und einen Überblick über die Ausbildungsbetriebe bei den Landesverbänden des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer einholen.

Das Kursnet der Arbeitsagentur bietet einen Überblick über die Anbieter überbetrieblicher Umschulungen zum/zur Busfahrer/in. Dazu gehören Umschulungsanbieter wie die Berufskraftfahrer-Akademie Nord, die DEKRA Akademie, die SVG Süd und der TÜV Nord.

 

Umschulung per Fernstudium – wie geht das?

Aufgrund der Wichtigkeit praktischer Inhalte ist eine Online-Umschulung zum/zur Busfahrer/in natürlich nicht möglich. Einige Anbieter, darunter die SVG oder die DEKRA, bieten für das Training inzwischen aber spezielle Online-Lernmodule und Apps an.

Ein Fernstudium zum/zur Busfahrer/in gibt es also nicht. Alternativen mit inhaltlicher Nähe zum Berufsbild sind Fernstudiengänge aus dem Bereich der Verkehrslogistik, des Transportwesens und der Logistik. Auch das Studium Kraftfahrzeugtechnik oder ein Studium zum/zur Betriebswirt/in für Automobilwirtschaft oder Verkehr ist eine Möglichkeit.

 

Zum/Zur Busfahrer/in als Quereinsteiger – Tipps

Auch ohne Umschulung oder berufsbegleitende Ausbildung kannst du als Busfahrer/in tätig werden. Für den Quereinstieg ist es ausreichend, einen Busführerschein und einen Personenbeförderungsscheins zu besitzen. Wer den Quereinstieg wagen will, kann also einfach bei einer Fahrschule Erkundigungen einholen und die entsprechenden Zulassungen zu erwerben. Es kann sich lohnen, bei der Arbeitsagentur anzufragen, ob diese den Erwerb des Bus- und Personenbeförderungsscheins finanziell fördert.

Alternativ zur Busfahrerausbildung kannst du auch einen sogenannten P-Schein erwerben, der zur Beförderung von bis zu acht Fahrgästen in Taxen, bei Fahrdiensten und in Krankenwagen berechtigt. Interessant ist, dass man für den P-Schein nur den normalen Führerschein und keine weitere Fahrerlaubnis benötigt. Du kannst ihn einfach bei der örtlichen Führerscheinstelle beantragen und musst dafür ein polizeiliches Führungszeugnis und ein augenärztliches Gutachten einreichen. Bewerber/innen, die älter sind als 60 Jahre, benötigen zusätzlich ein arbeitsmedizinisches Gutachten.